Familie Schmidt aus Berlin-Reinickendorf im Juni 2013. Jede  Verwendung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung aller abgebildeten Personen, bzw eines Elternteils der Kinder.

Jugendhilfeausschuss – Auftrag zur Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Ermittlung eines geeigneten Trägers für die neu zu errichtende Kindertageseinrichtung

8. September 2021

Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Radevormwald am 23. September 2021

Die Verwaltung wird beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten, mit dem ein geeigneter Träger mit sowohl pädagogischem als auch finanziellem Konzept gefunden werden kann, der nach der Errichtung mit dem Betrieb der Kindertageseinrichtung beauftragt wird.

Begründung:

Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss am 29.04.2021 im Rahmen der Grundsatzentscheidung zur weiteren Entwicklung der Grundschulen Katholische Grundschule Lindenbaum sowie Grundschulverbund Bergerhof/Wupper, Standort Bergerhof Planungen vorgestellt, wo im Verbund mit der Grundschule eine voraussichtlich dreigruppige Kindertageseinrichtung mit Option einer späteren Erweiterung um eine Gruppe entstehen soll. Über die Trägerschaft dieser Einrichtung sei noch nicht entschieden worden.

Der öffentliche Jugendhilfeträger hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) für ein bedarfsgerechtes Angebot zur Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Sorge zu tragen. Es gibt darauf einen individuellen und einklagbaren Rechtsanspruch. Hinsichtlich der Trägerschaft einer Einrichtung sieht der Gesetzgeber nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) vor, dass im Rahmen von Pluralität ein breites und vielfältiges Trägerangebot bestehen sollte (was bisher ja auch durch kirchliche und freie Träger und Elterninitiativen neben den städtischen Kindertageseinrichtungen besteht).

Für die neu zu errichtende Kindertageseinrichtung soll mithilfe eines Interessenbekundungsverfahrens ein geeigneter Träger gefunden werden, der sowohl mit seinem pädagogischem als auch seinem finanziellen Konzept überzeugt.

Pädagogische Konzepte können je nach Ausrichtung des Trägers vielfältig ausfallen.

Hinsichtlich der finanziellen Ausrichtung soll ein potentieller Träger auch darstellen, wie er eine Einrichtung wirtschaftlich betreibt und zum Beispiel beabsichtigt, den nach dem KiBiz vorgesehen Eigenanteil erwirtschaftet. Eine generelle Übernahme dieses Eigenanteils der Betriebskosten aus städtischen Mitteln sollte ebenso nicht vorgesehen sein wie zusätzliche Beiträge, die dann von den Eltern aufzubringen wären.

Mit freundlichen Grüßen

Dejan Vujinovic
Fraktionsvorsitzender

Werner Grimm
Sachkundiger Bürger

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