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Anträge zur Sitzung des Stadtrates am 02.07.24

29. Juni 2024

Antrag zu TOP 6: Vertragliche Rahmenbedingungen zum Integrierten Handlungskonzept Innenstadt II
Die CDU-Fraktion beantragt, der Rat möge folgenden Beschluss fassen:

Der Rat beschließt die Variante B1 – bisheriges Konzept mit Wohnzimmer ohne Keller mit Generalunternehmer.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante B1 auszuschreiben, zu vergeben und umzusetzen, sofern dies förderunschädlich möglich ist.

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, zeitnah in geeigneter Form über weitere Verzögerungen sowie evtl. Kostensteigerungen zu informieren.

Begründung:

Seit vielen Jahren ist die Entwicklung des Gebiets an der Nordstraße Gegenstand der Beratungen. So berichtete die Verwaltung bereits in der Sitzung des Rats der Stadt am 13.12.2011 auf Antrag der CDU-Fraktion über den damaligen Stand der Planungen. Im März 2019 hat der Rat „das Bau- und Nutzungskonzept Neubau Nordstraße als Grundlage des Förderantrags für das Programmjahr 2019“ beschlossen. Nach vielen Jahren der Planungen und diversen Verzögerungen ist die CDU-Fraktion froh, dass nun eine Umsetzung in greifbare Nähe kommt.

Aufgrund der gestiegenen Kosten und des sich in der Förderung vergebenen nähernden Endzeitpunkts des Projektes spricht sich die CDU-Fraktion zwar für das bisherige Konzept mit Wohnzimmer aus, allerdings ohne den Bau eines Kellers. Hierdurch können Investitionskosten sowie später Unterhaltskosten gespart werden. Weiter ist eine schnellere Umsetzung zu erwarten, so dass angesichts der Dringlichkeit eine Zeitersparnis erzielt werden kann. Weiter spricht sich die CDU-Fraktion für die Beauftragung eines Generalunternehmers aus, der mit entsprechender Expertise und Kontakten das Projekt zügig umsetzen kann.

Angesichts der sich deutlich verschärfenden Haushaltssituation muss unter allem Umständen vermieden werden, dass eine verspätete Fertigstellung und somit eine verspätete Abrechnung des Projektes zu einem Verlust der Fördermittel führt, der durch den Haushalt der Stadt Radevormwald ausgeglichen werden muss!

 

Anfrage zu TOP „Mitteilungen und Fragen“

seit dem 14.06.2024 ist die westliche Kaiserstraße (von der Alten Post bis zum Beginn des Markplatzes) nicht mehr durchgängig, sondern nur noch als Sackgasse ohne Wendemöglichkeiten befahrbar.

Der 3. Bauabschnitt der Baumaßnahme Grabenstraße/Weststraße ist noch nicht annährend fortgeschritten, so dass der Knotenpunkt Einfahrt westliche Kaiserstraße/Grabenstraße schon bearbeitet werden könnte.

Die Einrichtung der Sackgasse ist eine erhebliche Belastung für die dortigen Geschäftsinhaber!

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  • Welche Kriterien finden bei der Einrichtung der Sackgasse durch die Stadt Radevormwald Beachtung?
  • Welche rechtlichen Grundlagen gelten für diese Maßnahme?
  • Wie lang ist der Zeitraum dieser Maßnahme geplant?
  • Welche Unterstützung leistet die Stadt Radevormwald gegenüber den Geschäftsinhabern, damit kein Umsatzrückgang eintritt?
  • Wie wirkt die Stadt Radevormwald gegen Geschäftsaufgaben und Insolvenzen der Geschäftsinhaber, die durch diese Maßnahmen entstehen könnten?

Dejan Vujinovic
Fraktionsvorsitzender

 

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